Hilfe in den eigenen vier Wänden

Wer profitiert vom Ambulant Betreuten Wohnen?

Erwachsene ab 21 Jahren, bei denen eine wesentliche Behinderung im Sinne des Paragraphen 113 SGB IX in Verbindung mit Paragraph 78 SGB IX vorliegt, und zwar auf Grund von:

  • psychischer Erkrankung,
  • schwerwiegenden, andauernden Abhängigkeitserkrankungen und/oder
  • vorliegender Doppeldiagnose.

Das Ambulant Betreute Wohnen findet als aufsuchende Betreuung zumeist in den Wohnungen der Klienten statt.

Welche Ziele verfolgt das Angebot?

terra nova e.V. will den Klienten durch zahlreiche Hilfeangebote eine weitgehend selbstständige Lebensführung in ihren eigenen vier Wänden ermöglichen, ihre soziale Eingliederung fördern und ihnen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eröffnen – ganz nach unserem Leitspruch „Chancen geben – Chancen leben“.

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Im Hilfeplan werden konkrete Betreuungsziele gemeinsam erarbeitet. Dazu können zählen:

  • Aufbau von Selbstvertrauen
  • Vermittlung von Werten und Normen
  • Erwerb/Erweiterung sozialer, emotionaler und lebenspraktischer Kompetenzen
  • Lösung von Konflikten im sozialen Zusammenleben
  • Entwicklung einer Krankheitseinsicht
  • Ausübung einer angemessenen Tätigkeit
  • Erlernen eines angemessenen Freizeitverhaltens
  • Aufbau einer möglichst normalen Alltags- und Wohnsituation
  • Erweiterung persönlicher Handlungskompetenzen sowie der Kommunikationsfähigkeit
  • Entwicklung einer persönlichen Lebensperspektive
  • etc.

Wird jeder Klient individuell unterstützt?

Die Hilfe ist individuell ausgerichtet. Jeder Betreute wird durchgängig von einem pädagogischen Mitarbeiter/ einer pädagogischen Mitarbeiterin als Bezugsbetreuer/in sowie einem/r Co-Betreuer/in begleitet. Die konkreten Betreuungsinhalte sind abhängig vom Bedarf und den Möglichkeiten der einzelnen Klienten.

Auch Intensität und Dauer der Leistungen werden bei dieser Bezugspersonen-Betreuung nach dem jeweiligen Hilfebedarf festgelegt. Dieser wird vom Sozialhilfeträger über ein Clearing-Verfahren ermittelt.

An welche Bedingungen ist die Betreuung geknüpft?

Der / die Hilfeempfänger/in muss folgendes erfüllen:

  • ein Mindestmaß an Selbständigkeit in der Bewältigung des Alltags
  • die Bereitschaft, aktiv und kooperativ am Erfolg der Maßnahme mitzuwirken und Perspektiven für die eigene Lebensbewältigung zu erarbeiten

Die Betreuungsanfrage erfolgt durch den Klienten oder ihn vertretende Institutionen. Daraufhin stellt terra nova e.V. entsprechende Anträge beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Nach der Kostenzusage durch den LWL und der Einverständniserklärung aller an der Maßnahme beteiligten Personen und Institutionen wird ein Vertrag zwischen unserer Einrichtung und dem Hilfeempfänger / der Hilfeplanempfängerin geschlossen.