Hilfen zur Erziehung nach § 27.3 SGB VIII

Welche Ziele verfolgt das Angebot?

Das Angebot Hilfen zur Erziehung nach dem § 27.3 SGB VIII unterstützt Familien durch intensive Beratung, Betreuung und Begleitung. Ziel ist es, durch die Verbindung von pädagogischen, therapeutischen und alltagspraktischen Hilfen die Selbsthilfepotentiale der Familien zu aktivieren.
Im Mittelpunkt steht das Wohl der gesamten Familie, die Fähigkeiten und Sicherheit für passende familiäre Problemlösungen erwerben soll.

Dabei werden mit jeder Familie gemeinsame Ziele vereinbart. Dazu können zählen:

  • Durchführung eines Clearingverfahrens
  • Ermittlung von Ressourcen und Potentialen
  • Beratung und Anbindung an ein therapeutisches Angebot
  • Stärkung der erzieherischen Kompetenzen
  • Alltagsstrukturierung

Wer profitiert von dem Angebot?

Alle Familien, die aufgrund von chronischen Belastungen in unterschiedlichen Lebensbereichen intensive Hilfe und Unterstützung benötigen. Die Hilfe findet zum großen Teil als aufsuchende Betreuung in den Familien statt.

Mehr lesen ...

Wir bieten Hilfe und Unterstützung:

  • In lebenspraktischen Alltagsangelegenheiten
  • Bei Kontakten zu Behörden, Ärzten, Schulen usw.
  • bei der Aufdeckung (familien-)eigener Ressourcen, z.B durch Anwendung des Marte  Meo Verfahrens (videogestützte Ressourcenarbeit)
  • Bei der Bearbeitung von Krisen und Schwierigkeiten
  • Bei Schulschwierigkeiten der Kinder
  • In allen Erziehungsfragen
  • Bei der Entwicklung eines für alle Seiten positiven Umgangs miteinander
  • Bei der sinnvollen Gestaltung der Freizeitaktivitäten
  • Bei der Reintegration der Kinder in die Familie
  • Bei chronischen Belastungen
  • Bei der Suche nach therapeutischen Settings

Das Angebot wird vom Team der Familienhilfen erbracht. Dieses übernimmt auch Schutzaufträge bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)

Wird jede Familie individuell unterstützt?

Die Hilfe ist individuell ausgerichtet. Jede Familie wird durchgängig von einem pädagogischen Mitarbeiter / einer pädagogischen Mitarbeiterin als Bezugsbetreuer/in begleitet. Bei Bedarf kommen zwei Familienhelfer/innen, um eine individuelle Beratung und Unterstützung zu ermöglichen.

Die konkreten Inhalte der Betreuung sind abhängig vom Bedarf und den Möglichkeiten jeder einzelner Familie. Sie werden im Prozess der Hilfeplanung zwischen Familien, Jugendamt und den Familienhilfen vereinbart.

Zusätzlich bieten die Familienhilfen regelmäßig Gruppenangebote an, wie Besuche in Freizeitparks, Grillabende oder sogar kleine Ausflüge oder Ferienfahrten. Entsprechende Räumlichkeiten sind in unseren Anlaufstellen in Steinfurt und Gronau vorhanden.