Clearingverfahren im Kontext stationärer Betreuungen
Wer profitiert vom Betreuten Wohnen?
Das Angebot richtet sich an unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), die aus verschiedenen Herkunftsländer nach Deutschland eingereist sind. Unbegleitet bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte in Deutschland angekommen sind.
Sichergestellt wird die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der ausländischen Kinder und Jugendlichen. Das Clearingverfahren wird in der Regel im Rahmen einer stationären Jugendhilfemaßnahme als zusätzlicher Auftrag durchgeführt. Da auch im Rahmen dieser Maßnahme eine Versorgung stattfindet, die inhaltliche Schnittmengen aufweist, wird von einem zusätzlichen Aufwand von 39 FLS für das Clearingverfahren ausgegangen.
Welche Ziele verfolgt das Angebot?
Erstes Ziel des Clearingverfahrens ist die Versorgung und der Schutz des unbegleiteten minderjährigen Ausländers. Weiterhin dient es der Klärung seiner persönlichen Situation und der Entwicklung einer tragfähigen Perspektive.
Im Focus der weiteren Maßnahme stehen vor allem folgende Arbeitsbereiche:
Klärung des Gesundheitszustandes- notwendige Erstversorgung, Abklärung etwaiger medizinischer oder psychopathologischer Fluchtfolgen (Traumata)
Familien- und Sozialanamnese- Klärung des familiären Hintergrundes, Fluchtgeschichte, religiöse und ethnische Identität, Werte und Normen, Ressourcen
Bildung und soziokulturelle Erstinformation- Klärung der bisherigen Schul- und Bildungsbiografie, Erstanbindung an ein schulisches System, Zugang zu einem schnellen Spracherwerb
Ausländerrechtliche Registrierung- Begleitung im Asylverfahren /Statusklärung und Einleitung aufenthaltsrechtlicher Schritte, Begleitung der erkennungsdienstlichen Behandlung
Wird jeder Klient / jede Klientin individuell unterstützt?
Die Hilfe ist individuell ausgerichtet. Jeder Betreute wird durchgängig von einem pädagogischen Mitarbeiter/ einer pädagogischen Mitarbeiterin als Bezugsbetreuer/in sowie einem/r Co-Betreuer/in begleitet. Die Betreuungsdichte beträgt durchschnittlich 1:3, da die betreuten Jugendlichen/jungen Erwachsenen noch in vielen Lebensbereichen regelmäßige Unterstützung und Hilfe benötigen.
Um die ständige Erreichbarkeit eines Ansprechpartners für die Jugendlichen/jungen Erwachsenen zu gewährleisten, ist eine durchgehende Rufbereitschaft der Mitarbeiter installiert.
Am Ende des Clearingverfahrens steht ein Vorschlag zu einer geeigneten Anschlussversorgung für den unbegleiteten minderjährigen Ausländer.
Der Träger ist sich bewusst, dass das Arbeitsfeld einer besonderen interkulturellen Sensibilität bedarf. Hierzu werden Mitarbeiter/innen mit entsprechenden Kompetenzen eingesetzt bzw. geschult.
An welche Bedingungen ist die Betreuung geknüpft?
Wichtige Voraussetzung für das Betreute Wohnen ist die Bereitschaft der Jugendlichen/jungen Erwachsenen, aktiv am Erfolg der Maßnahme mitzuwirken und in Zusammenarbeit mit dem Betreuer / der Betreuerin Perspektiven für ihre persönliche, soziale, schulische und berufliche Entwicklung zu erarbeiten.